„Die Landesverbände der Pflegekassen haben sicherzustellen, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Die Veröffentlichung erfolgt durch die Verbände der Pflegekassen.“
MDK Prüfbericht
MDK-Prüfergebnis von 2018 = GESAMTERGEBNIS: 1,1 sehr gut